Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13598
OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07 (https://dejure.org/2007,13598)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2007 - 6 S 7.07 (https://dejure.org/2007,13598)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 6 S 7.07 (https://dejure.org/2007,13598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Auswahlentscheidung bei herangezogener dienstlicher Beurteilung des französischen Außenministeriums; Berücksichtigung des Aktualitätsgrundsatzes im Auswahlverfahren zur Beförderung von Beamten; Beurteilungsspielraum und Bemessungsspielraum des ...

  • Judicialis

    BLV § 41 Abs. 2; ; BPersVG § 8; ; BPer... sVG § 46 Abs. 3 Satz 6; ; VwGO § 155 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 47 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 2; ; GKG § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; GKG § 52 Abs. 5 Satz 2; ; GKG § 53 Abs. 3; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Die Antragsgegnerin entspricht mit ihrer Vorgehensweise und insbesondere dem vorrangigen Abstellen auf die letzte dienstliche Beurteilung (Aktualitätsgrundsatz) der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, DVBl 2003, 1548).

    Diese Beurteilungen sind jedoch nur ergänzend, vor allem bei aktuell gleichwertigen Beurteilungen im Rahmen einer sog. Stichentscheidung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Senatsbeschluss vom 26. April 2007 - OVG 6 S 2.07 - sowie Beschluss des 4. Senats vom 13. Juni 2006 - 4 S 2.06 -).

    Die Orientierung an der gemäß § 41 Abs. 2 Bundeslaufbahnverordnung - BLV - erforderlichen Gesamtnote einer Beurteilung ist als tragfähiges Kriterium für die Gewährleistung einer Bestenauslese ebenfalls allgemein anerkannt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2003, a.a.O., und vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, ZBR 2003, 359).

    Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung haben Beurteilungen entscheidende Bedeutung für eine am Leistungsprinzip orientierte Auswahlentscheidung des Dienstherrn und die dabei erforderliche Klärung der Wettbewerbssituation (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2005 - 6 B 2496/03

    Zulassung einer Ausnahme von einer Beförderungssperre; Laufbahnnachzeichnung bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Die Antragsgegnerin hat im Ansatz richtig erkannt, dass sie dem Beigeladenen zu 2. wegen des in § 8 und § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zum Ausdruck kommenden Benachteiligungsverbots eine berufliche Entwicklung, wie sie ohne Freistellung verlaufen wäre, zukommen lassen muss (stRspr, zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 -, BVerwGE 126, 133; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 6 B 2496/03 -, juris; vgl. auch Schnellenbach, ZfPR 2002, 51).

    Diese Nachzeichnung wird dem für Mitglieder von Personalvertretungen geltenden Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot jedoch - entgegen der von den Vertretern des Beigeladenen zu 2. in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung - nur gerecht, wenn sie nicht nur den beruflichen Werdegang des freigestellten Beamten, sondern auch den vergleichbarer, nicht vom Dienst freigestellter Kollegen einbezieht, denn die letzte tatsächliche Beurteilung des freigestellten Beamten ist nach Maßgabe der Entwicklung vergleichbarer Kollegen fortzuschreiben (BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, a.a.O., und Beschluss vom 7. November 1991 - 1 WB 160.90 -, ZBR 1992, 177; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2005, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. März 1995 - 1 W 74/94 -, juris).

    Denn hierfür konnte nicht genügen, den konkret beurteilten Leistungsstand in der dienstlichen Beurteilung vom Mai 2004 und die bis dahin gezeigte Leistungsentwicklung (Leistungssteigerung) in die Betrachtung einzustellen, sondern das sich individuell ergebende, fiktive Leistungsbild hätte auch an der generellen Leistungsentwicklung vergleichbarer Kollegen gemessen und entsprechend eingeordnet werden müssen (OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2005, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 -, ZBR 1996, 157).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Die Antragsgegnerin hat im Ansatz richtig erkannt, dass sie dem Beigeladenen zu 2. wegen des in § 8 und § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zum Ausdruck kommenden Benachteiligungsverbots eine berufliche Entwicklung, wie sie ohne Freistellung verlaufen wäre, zukommen lassen muss (stRspr, zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 -, BVerwGE 126, 133; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 6 B 2496/03 -, juris; vgl. auch Schnellenbach, ZfPR 2002, 51).

    Diese Nachzeichnung wird dem für Mitglieder von Personalvertretungen geltenden Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot jedoch - entgegen der von den Vertretern des Beigeladenen zu 2. in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung - nur gerecht, wenn sie nicht nur den beruflichen Werdegang des freigestellten Beamten, sondern auch den vergleichbarer, nicht vom Dienst freigestellter Kollegen einbezieht, denn die letzte tatsächliche Beurteilung des freigestellten Beamten ist nach Maßgabe der Entwicklung vergleichbarer Kollegen fortzuschreiben (BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, a.a.O., und Beschluss vom 7. November 1991 - 1 WB 160.90 -, ZBR 1992, 177; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2005, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. März 1995 - 1 W 74/94 -, juris).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Hinzu kommt, dass eine Bewährung auf einem nicht nach dem Leistungsprinzip vergebenen Dienstposten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99) sowie die Gesichtspunkte der Anciennität und der Standzeit auf einem Dienstposten oder der Wertigkeit des bisherigen Dienstpostens (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2.06 -, Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 2, und Urteil vom 17. August 2005, a.a.O., S. 103; VGH München, Beschluss vom 28. August 2006 - 3 CE 06.1347, juris) grundsätzlich keine tauglichen Leistungskriterien, sondern allenfalls Hilfskriterien darstellen, die wenn überhaupt nur bei vergleichbarer Leistungsstärke der Bewerber entscheidungsrelevant sind.
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Da die Verwirklichung des Benachteiligungsverbots im Ermessen des Dienstherrn steht, der in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung in praktikablen Grenzen halten sowie die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Beamter auf das unvermeidliche Maß beschränken darf (BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 C 38.95 -, ZBR 1998, 46), obliegt es grundsätzlich seiner Entscheidung, welchen Personenkreis er insofern vergleichend berücksichtigt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Dabei ist nicht zu verkennen, dass sich das Gesamtergebnis nicht arithmetisch aus den vergebenen Einzelnoten ergeben kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Diese Nachzeichnung wird dem für Mitglieder von Personalvertretungen geltenden Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot jedoch - entgegen der von den Vertretern des Beigeladenen zu 2. in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung - nur gerecht, wenn sie nicht nur den beruflichen Werdegang des freigestellten Beamten, sondern auch den vergleichbarer, nicht vom Dienst freigestellter Kollegen einbezieht, denn die letzte tatsächliche Beurteilung des freigestellten Beamten ist nach Maßgabe der Entwicklung vergleichbarer Kollegen fortzuschreiben (BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, a.a.O., und Beschluss vom 7. November 1991 - 1 WB 160.90 -, ZBR 1992, 177; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2005, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. März 1995 - 1 W 74/94 -, juris).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung haben Beurteilungen entscheidende Bedeutung für eine am Leistungsprinzip orientierte Auswahlentscheidung des Dienstherrn und die dabei erforderliche Klärung der Wettbewerbssituation (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O).
  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Hinzu kommt, dass eine Bewährung auf einem nicht nach dem Leistungsprinzip vergebenen Dienstposten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99) sowie die Gesichtspunkte der Anciennität und der Standzeit auf einem Dienstposten oder der Wertigkeit des bisherigen Dienstpostens (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2.06 -, Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 2, und Urteil vom 17. August 2005, a.a.O., S. 103; VGH München, Beschluss vom 28. August 2006 - 3 CE 06.1347, juris) grundsätzlich keine tauglichen Leistungskriterien, sondern allenfalls Hilfskriterien darstellen, die wenn überhaupt nur bei vergleichbarer Leistungsstärke der Bewerber entscheidungsrelevant sind.
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
    Denn hierfür konnte nicht genügen, den konkret beurteilten Leistungsstand in der dienstlichen Beurteilung vom Mai 2004 und die bis dahin gezeigte Leistungsentwicklung (Leistungssteigerung) in die Betrachtung einzustellen, sondern das sich individuell ergebende, fiktive Leistungsbild hätte auch an der generellen Leistungsentwicklung vergleichbarer Kollegen gemessen und entsprechend eingeordnet werden müssen (OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2005, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 -, ZBR 1996, 157).
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347

    Rangzahlabhängige Beförderungssysteme - Grundsatz der Bestenauslese -

  • OVG Saarland, 23.03.1995 - 1 W 74/94

    Überprüfung einer Beförderungsentscheidung im öffentlichen Dienst; Fiktive

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 6 B 1212/04

    Ältere dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel bei der

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2004 - 1 B 1576/04

    Erfordernis wesentlich gleicher Regelbeurteilungszeiträume im Rahmen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2005 - 1 B 1388/05
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2006 - 4 S 2.06

    Rechtmäßigkeit einer nur hilfsweisen Heranziehung früherer dienstlicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

  • VG Berlin, 03.07.2002 - 7 A 359.95

    Rechtsmittel einer Vorsitzenden Richterin gegen eine dienstliche Beurteilung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08

    Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Beförderungsstelle für Beamte;

    Angesichts dieses Mangels bei der Ermittlung der im Konkurrenzverhältnis zwischen dem Beigeladenen zu 20. und dem Antragsteller maßgeblichen Vergleichsgrundlagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass das nicht ordnungsgemäß dokumentierte und begründete bessere Leistungsbild des Beigeladenen zu 20. dessen Vorrang vor dem Anragsteller zweifelsfrei rechtfertigt, so dass die Berücksichtigung des Antragstellers in einem neuen (fehlerfreien) Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 6 S 6.07 u. OVG 6 S 7.07 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht